Energieaufsicht
Der Betrieb eines Energieversorgungsnetzes bedarf nach dem Energiewirtschaftsgesetz einer vorherigen behördlichen Genehmigung.
Mit dem Antrag auf Genehmigung muss der Nachweis erbracht werden, dass der Antragsteller die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des EnWG auf Dauer zu gewährleisten
Die Genehmigung kann nur für ein konkretes Netz erteilt werden.
Eine generell gültige Genehmigung für Netzbetriebe ist nicht möglich.
Bei (Teil-) Netzübernahmen gelten folgende Hinweise:
letzte Änderung am 01.02.2010


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