Energieaufsicht

Der Betrieb eines Energieversorgungsnetzes bedarf nach dem Energiewirtschaftsgesetz einer vorherigen behördlichen Genehmigung.

Mit dem Antrag auf Genehmigung muss der Nachweis erbracht werden, dass der Antragsteller die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungs­fähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des EnWG auf Dauer zu gewährleisten

Die Genehmigung kann nur für ein konkretes Netz erteilt werden.
Eine generell gültige Genehmigung für Netzbetriebe ist nicht möglich.

Bei (Teil-) Netzübernahmen gelten folgende Hinweise:

 

letzte Änderung am 01.02.2010

Kontakt

Frau Weitzel
Tel.: 0049-331-866 1716
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