Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu hessischen Wasserpreisen stärkt Kartellbehörden in Missbrauchsverfahren
Pressemitteilung der Landeskartellbehörde
Wasserpreise in Brandenburg insgesamt günstiger als in Hessen Landeskartellbehörde Brandenburg bereits vor BGH-Entscheidung mit kurzfristiger Preissenkung ohne Gerichtsverfahren erfolgreich Bereits im Jahre 2008 hat die Landeskartellbehörde Brandenburg die Höhe der privatrechtlich festgesetzten Trinkwasserpreise landesweit untersucht und Strukturdaten von den an der Trinkwasserversorgung beteiligten Unternehmen abgefragt. Die für Brandenburg ermittelten Wasserpreise liegen insgesamt - und teilweise deutlich - unter denen in Hessen. So betrug der durchschnittliche (Netto-)Wasserpreis für einen Vier-Personen-Haushalt (Wasserverbrauch 150m³, bei kleinster Zählergröße) in Brandenburg 1,95€/m³, während in Hessen dafür 2,17€/m³ gezahlt werden mussten - und dies, obwohl in Brandenburg auf die Trinkwasserpreise zusätzlich ein Wasserentnahmeentgelt (öffentlich-rechtliche Abgabe) erhoben wird. „Die Landeskartellbehörde Brandenburg hat trotz der günstigeren Wasserpreise als in Hessen – und zahlreichen anderen Bundesländern wie beispielsweise Berlin, Bremen, Thüringen und Sachsen - in einem Verfahren auf dem Verhandlungswege bei einem Wasserversorgungsunternehmen kurzfristig eine Preissenkung erreicht“, sagte der Leiter der Landeskartellbehörde Brandenburg, Hans-Anton Zebralla. Dabei spart ein 4-Personen-Durchschnittshaushalt jährlich etwa 30,- €, über die der Kunde schnell, d. h. ohne den Ausgang eines langwierigen Gerichtsverfahren abwarten zu müssen, verfügen kann.


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