Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu hessischen Wasserpreisen stärkt Kartellbehörden in Missbrauchsverfahren

Pressemitteilung der Landeskartellbehörde

Presseinformation vom 02.02.2010

Wasserpreise in Brandenburg insgesamt günstiger als in Hessen  

Landeskartellbehörde Brandenburg bereits vor BGH-Entscheidung mit kurzfristiger Preissenkung ohne Gerichtsverfahren erfolgreich

Bereits im Jahre 2008 hat die Landeskartellbehörde Brandenburg die Höhe der privatrechtlich festgesetzten Trinkwasserpreise landesweit untersucht und Strukturdaten von den an der Trinkwasserversorgung beteiligten Unternehmen abgefragt. Die für Brandenburg ermittelten Wasserpreise liegen insgesamt - und teilweise deutlich - unter denen in Hessen.

So betrug der durchschnittliche (Netto-)Wasserpreis für einen  Vier-Personen-Haushalt (Wasserverbrauch 150m³, bei kleinster Zählergröße) in Brandenburg 1,95€/m³, während in Hessen dafür 2,17€/m³ gezahlt werden mussten - und dies, obwohl in Brandenburg auf die Trinkwasserpreise zusätzlich ein Wasserentnahmeentgelt (öffentlich-rechtliche Abgabe) erhoben wird.

„Die Landeskartellbehörde Brandenburg hat trotz der günstigeren Wasserpreise als in Hessen – und zahlreichen anderen Bundesländern  wie beispielsweise Berlin, Bremen, Thüringen und Sachsen - in einem Verfahren auf dem Verhandlungswege bei einem Wasserversorgungsunternehmen kurzfristig eine Preissenkung erreicht“, sagte der Leiter der Landeskartellbehörde Brandenburg, Hans-Anton Zebralla. Dabei spart ein 4-Personen-Durchschnitts­haus­­halt jährlich etwa 30,- €, über die der Kunde schnell, d. h. ohne den Ausgang  eines langwierigen Gerichtsverfahren abwarten zu müssen, verfügen kann.

letzte Änderung am 15.02.2010