Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Missbrauchsverdacht der Landeskartellbehörde hat sich bestätigt

Wasser- und Abwasserzweckverband Ahrensfelde/Eiche weigert sich, Preise zu senken

Die Landeskartellbehörde Brandenburg führt gegen den Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) Ahrensfelde/Eiche ein kartellrechtliches Verfahren wegen des Verdachtes missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise (vgl. Pressemitteilung vom 22.2.2012). Der Missbrauchsverdacht hat sich nach umfangreichen Ermittlungen der Landeskartellbehörde in diesem Jahr weiter erhärtet.

Auffällig waren dabei nicht nur die erheblichen Entgeltabweichungen zu den von der Landeskartellbehörde herangezogenen Vergleichsunternehmen. Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht der Landeskartellbehörde überdies, warum der Trinkwasserpreis des WAZV Ahrensfelde/Eiche in der Vergangenheit trotz der stetig gestiegenen Kundenzahl lediglich auf einem konstant hohen Niveau gehalten und nicht weiter reduziert wurde.

Bemerkenswert ist außerdem der Umstand, dass die Einwohner des zu der Gemeinde Ahrensfelde gehörenden Ortsteiles Mehrow schon seit Jahren zu einem deutlich günstigeren Entgelt durch den benachbarten Wasserverband Strausberg/Erkner (WSE) mit Trinkwasser versorgt werden als die übrigen Gemeindeeinwohner, die von dem WAZV Ahrensfelde/Eiche beliefert werden. Der Preisunterschied zwischen den Tarifen des WAZV Ahrensfelde/Eiche und dem des WSE beträgt bei dem Mengenpreis mehr als 1 € pro m³ (netto). Diese Differenz ist enorm und führt bspw. bei einem Einfamilienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 150 m³ bei den jährlichen Trinkwasserkosten zu einer Ersparnis in Höhe von über 150 € (netto).

Der WAZV Ahrensfelde/Eiche erhielt wegen der auffallend hohen Preise im Mai dieses Jahres daher eine Abmahnung von der Landeskartellbehörde. In dem Abmahnschreiben wurde dem WAZV Ahrensfelde/Eiche - vor dem Erlass einer förmlichen Senkungsverfügung - die Gelegenheit gegeben, letztmalig Stellung zu nehmen sowie den bestehenden Missbrauchsverdacht durch eine freiwillige und spürbare Senkung der Preise auszuräumen.

Als Reaktion auf die Abmahnung senkt der WAZV Ahrensfelde/Eiche nunmehr jedoch nicht die Preise, sondern erhebt stattdessen aufgrund der kürzlich neu gefassten Wasserversorgungssatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2013 Gebühren. Nach der bislang herrschenden Meinung in der Literatur und Praxis scheidet eine kartellrechtliche Missbrauchskontrolle mangels Zuständigkeit der Kartellbehörden bei einem solchen Sachverhalt grundsätzlich aus. Die Frage, ob die Kartellbehörden die Möglichkeit haben, nicht nur die Preise von Trinkwasserversorgern, sondern daneben auch die Trinkwassergebühren im Wege der Missbrauchsaufsicht zu kontrollieren, ist bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt. Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in seiner Entscheidung in Sachen Niederbarnimer Wasserverband vom 18.10.2011 zwar aufgeworfen, die Antwort hierauf allerdings letztlich offen gelassen. Die Landeskartellbehörde sieht sich durch das Verhalten des WAZV Ahrensfelde/Eiche in dem Missbrauchsverdacht bestätigt und wird dementsprechend gründlich prüfen, welche Handlungsoptionen ihr in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zur Verfügung stehen.