Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Landeskartellbehörde erwartet deutliche Gebührensenkung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Ahrensfelde/Eiche

Kartellverwaltungsverfahren wird vorläufig eingestellt

Potsdam, 28. April 2014. Die Landeskartellbehörde Brandenburg stellt das Kartellverwaltungsverfahren gegen den Wasser- und Abwasserzweckverband Ahrensfelde/Eiche (WAZV) vorläufig ein, da die Behörde eine deutliche Gebührensenkung zum 1. Januar 2015 erwartet.

Seit mehr als drei Jahren läuft das Kartellverfahren gegen den WAZV Ahrensfelde/Eiche wegen des Verdachtes missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise. In dem im Amtsblatt der Gemeinde Ahrensfelde veröffentlichten Lagebericht zum 31.12.2012 gab der WAZV zwischenzeitlich bekannt, dass durch den Trinkwassertarif für die Periode 2011/2012 eine Kostenüberdeckung von 122.000 Euro erzielt wurde. Der Verdacht der Kartellbehörde, dass der WAZV in diesem Zeitraum zu hohe Entgelte von seinen Kunden verlangt hat, hat sich insofern bestätigt.

Aus den Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts, die auf den WAZV Ahrensfelde/Eiche nach der Umstellung auf die Gebührenerhebung zum 1.1.2013 anzuwenden sind, ergibt sich, dass Kostenüberdeckungen gebührenmindernd bei der Kalkulation zu berücksichtigen sind. Laut brandenburgischem Kommunalabgabengesetzes müssen Kostenüberdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Die Landeskartellbehörde geht somit davon aus, dass der WAZV die nicht unerhebliche Kostenüberdeckung des Trinkwassertarifes aus der Periode 2011/2012 bei seiner Gebührenkalkulation mindernd berücksichtigen wird, so dass zum 1.1.2015 mit einer spürbaren Gebührensenkung zu rechnen ist.

Die Prüfung, ob die Gebühren tatsächlich den Vorgaben aus dem Kommunalabgabengesetz entsprechend kalkuliert werden, ist allerdings nicht mehr Sache der Landeskartellbehörde, sondern obliegt der hierfür zuständigen Kommunalaufsicht.

Falls es wider Erwarten zum 1.1.2015 nicht zu einer deutlichen Gebührensenkung kommt, behält sich die Landeskartellbehörde vor, das Kartellverfahren gegen den WAZV Ahrensfelde/Eiche wieder aufzunehmen. Sie hat dann die Möglichkeit, für den betreffenden Zeitraum, als der WAZV Ahrensfelde/Eiche noch Preise von seinen Kunden verlangt hat, eine Rückerstattung anzuordnen bzw. eine Mehrerlösabschöpfung vorzunehmen.

Zur Information:

Die Kartellbehörden sind nur für die Überprüfung von Preisen zuständig. Öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge unterliegen nicht der kartellbehördlichen Missbrauchsaufsicht. Dieses wurde 2013 im Zuge der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegt.