Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Mehr Sorgfalt im Interesse der Versicherten gefordert

Lebensversicherungsreformgesetz: Brandenburg bringt Entschließungsantrag in den Bundesrat erin

Potsdam, 9. Juli 2014. Das Land Brandenburg fordert am kommenden Freitag mit einem Entschließungsantrag in der Länderkammer mehr Sorgfalt bei der Beratung des Lebensversicherungsreformgesetzes.

„In Anbetracht der sehr kurzfristigen Beratungen im Gesetzgebungsverfahren und dem vorgesehen Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen bereits am Tag nach der Verkündung habe ich erhebliche Bedenken hinsichtlich der vielfach nur eingeschränkten Prüfungsmöglichkeiten. Versicherte haben kaum die Chance, die Fortführung ihrer Verträge sorgfältig abzuwägen. Insbesondere diejenigen mit Altverträgen, die in Kürze auslaufen, werden durch die Neuregelung benachteiligt und können erhebliche Einbußen erleiden“, erklärte Justizminister Dr. Helmuth Markov. „Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger haben eine Lebensversicherung abgeschlossen, um für ihr Alter oder im Falle des Todes für ihre Familienangehörigen vorzusorgen. Dies ist politisch durch die Bundesregierung gewollt und steuerlich gefördert worden und wurde vor allem Ostdeutschen nach der Wende als Altersabsicherung empfohlen. Das nun in aller Eile von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Reform der Lebensversicherung verändert  die gesetzlichen Bestimmungen so, dass die Bedingungen für viele Verträge massiv verschlechtert werden.“

„Das vom Bundestag beschlossene Lebensversicherungsreformgesetz darf den Bundesrat in dieser Form nicht passieren“, erklärte Verbraucherschutzministerin Anita Tack. „Es gibt für das gesamte Gesetzgebungsverfahren trotz mehrfacher Hinweise immer noch nicht die verlässliche Datengrundlage, die es rechtfertigen würde, in die Rechte von schätzungsweise über 60 Millionen Lebensversicherungsverträgen einzugreifen. Deren vom Bundesverfassungsgericht statuierte Rechte auf eine Beteiligung an allen Bewertungsreserven werden massiv eingeschränkt. Noch gewichtiger ist aber, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern durch das kurzfristige In-Kraft-Treten nur eine sehr kurze Zeit bleibt, um die Möglichkeit einer Kündigung unter der derzeitigen Rechtslage zu prüfen.“

Kritisiert wird zudem die geplante Einschränkung der Beteiligung an den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren. „Sie stellt einen weit reichenden Eingriff in die einzelvertraglichen Ansprüche der Versicherten dar. Besser wäre z.B. eine flexible Regelung, die es möglich macht, nach dem Ende der aktuellen Niedrigzinsphase die Versicherungsnehmer wieder wie bisher an den Bewertungsreserven zu beteiligen“, so Wirtschaftsminister Ralf Christoffers.

Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht 2005 abschließend geurteilt und Versicherten die Überschussbeteiligung rechtsverbindlich zugesichert. Daher wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mit einer Vielzahl von Klageverfahren gerechnet.