Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Gerber: Innovationsgutscheine werden noch attraktiver

Richtlinie wird ausgeweitet: Höhere Förderung und Hilfe bei der Digitalisierung

Potsdam, 3. April 2017. „Brandenburgische Innovationsgutscheine“ bieten kleinen und mittleren Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des Handwerks die Möglichkeit, sich wissenschaftliche Leistungen einzukaufen sowie eigene Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu stemmen. Nun wird das Programm deutlich ausgeweitet.

Künftig fördert das Wirtschaftsministerium auch Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen: Beratung und Schulung der Beschäftigten wird mit jeweils bis zu 50.000 Euro unterstützt, für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen gibt es bis zu einer halben Million Euro. Außerdem sind die Fördersummen bei zwei der bisher bestehenden vier Gutschein-Varianten angehoben worden: Beim „Kleinen Transfer-Gutschein“ ist die Fördersumme von 3.000 auf 5.000 Euro erhöht worden. Beim Innovationsgutschein Forschung und Entwicklung wurde die Fördersumme von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt.

„Damit aus Ideen Innovationen werden, bedarf es vielfach des Austausches zwischen Unternehmen und Wissenschaft. Doch gerade kleinere Betriebe scheuen sich oft davor, mit Forschungseinrichtungen zusammenzuarbeiten. Die Förderung soll helfen, dass Betriebe schneller mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Kontakt kommen und deren Wissen für die Verbesserung der eigenen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen nutzen“, erklärte Wirtschaftsminister Albrecht Gerber. Mit der Anhebung der Summen und dem neuen Digital-Gutschein werde das bewährte Förderinstrument „Brandenburgischer Innovationsgutschein“ (BIG) noch attraktiver.

„Höhere digitale Qualitätsstandards im Zuliefererbereich verlagern sich zunehmend auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Darin liegen für Brandenburg mit seiner ganz überwiegenden mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur große Chancen – aber eben auch erhebliche Herausforderungen. Mit dem ,BIG Digital‘ helfen wir den Unternehmen, sich fit zu machen fürs 4.0-Zeitalter. Die Firmen müssen sich der digitalen Zukunft öffnen, wenn sie sich im Wettbewerb behaupten wollen“, betonte Minister Gerber.  

Seit 2010 wurden von der mit der Umsetzung der Richtlinie beauftragten Förderbank ILB nahezu 630 Innovationsgutscheine bewilligt.

Der kleine Innovationsgutschein („Kleiner BIG-Transfer“) kann für wissenschaftliche Einstiegsarbeiten wie beispielsweise Beratungen oder Labortätigkeiten beantragt werden und gilt nur für Unternehmen, die noch keinen Kontakt zu Forschungseinrichtungen hatten. Hier können externe Forschungsleistungen bis zu 100 Prozent nun mit maximal 5.000 Euro gefördert werden (bisher 3.000 Euro). Minister Gerber hat heute den 250. Kleinen Transfer-Gutschein übergeben.

Beim großen Innovationsgutschein („Großer BIG-Transfer“) sind planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten förderfähig, die das Ziel verfolgen, Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen zu entwickeln oder zu verbessern. Die Fördersumme beträgt maximal 15.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent. Bislang wurden 320 dieser Gutscheine bewilligt.

Den Innovationsgutschein EU („BIG-EU“) können Unternehmer nutzen, wenn sie beim Erarbeiten eines Projektvorschlages oder -antrages für eine EU-Fördermaßnahme Hilfe brauchen. Die Höchstfördersumme für Beratungsleistungen beträgt 8.000 Euro. Unternehmenskonsortien können mit bis zu 16.000 Euro unterstützt werden. Die Förderquote liegt bei 50 Prozent. Der Innovationsgutschein EU ist bislang zweimal in Anspruch genommen worden.

Der Innovationsgutschein Forschung und Entwicklung („BIG-FuE“) wird mittelständischen Firmen für in sich geschlossene und kurzfristig umsetzbare Forschungs- und Entwicklungsprojekte gewährt – für die Phasen der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung von Vorhaben, die binnen eines Jahres umgesetzt und auf den Markt gebracht werden. Die Höchstförderung beträgt nun 100.000 Euro statt bisher 50.000 Euro. Außerdem ist die Laufzeit von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert worden. Mit dem Innovationsgutschein Forschung und Entwicklung, den es erst seit Anfang 2015 gibt, konnten bereits mehr als 60 FuE-Vorhaben gefördert werden.

Der neue Innovationsgutschein Digitalisierung („BIG Digital“) besteht aus drei Modulen.

Beratung: Gefördert werden externe Dienstleistungen, die betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend analysieren - mit Blick darauf, wo es Digitali­sierungs­potenzial gibt und wie diese Möglichkeiten genutzt werden können. Unterstützt wird die Entwicklung geeigneter individueller Lösungen und Hand­lungs­empfehlungen. Die Fördersumme beträgt maximal 50.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent.

Implementierung: Gefördert werden Aufwendungen von Unternehmen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen. Die Fördersumme beträgt maximal 500.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent.

Schulung: Unterstützt wird die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Implementierung mit maximal 50.000 Euro. Auch hier liegt der Fördersatz bei 50 Prozent.

Weitere Informationen zur Beantragung:

Anträge für den kleinen Innovationsgutschein sowie für den Innovationsgutschein Forschung und Entwicklung können nach den neuen Konditionen ab sofort bei der ILB gestellt werden. Nach offiziellem Programmstart kann der neue Innovationsgutschein Digitalisierung dann ebenfalls bei der ILB beantragt werden. Wirtschaftsministerium und ILB werden auf ihren Webseiten rechtzeitig darüber informieren.