Landesregulierungsbehörde
Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (EnWG, BGBl. I Seite 1970) ist eine Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze vorgeschrieben. Ziel der Regulierung ist es, den Wettbewerb in der Energieversorgung zu stärken, für mehr Transparenz im Energiemarkt zu sorgen und dadurch auf günstige Preise für die Endverbraucher hinzuwirken. Die Regulierungsaufgaben werden durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden wahrgenommen.
Die Landesregulierungsbehörde Brandenburg ist im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten angesiedelt. Sie ist für alle Strom- und Gasnetze zuständig, die nicht über das Gebiet des Landes Brandenburg hinausreichen und an die weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind. Die Landesregulierungsbehörde Brandenburg hat damit die Aufsicht über rund 60 Strom- und Gasnetze. Alle Festlegungen (und Entscheidungen) der Landesregulierungsbehörde werden im Amtsblatt für Brandenburg sowie im Internet veröffentlicht.


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